Ein paar Worte zum neuen USt-Regime für (vor allem) ebooks…
Seit dem 1.1.2015 muss innerhalb der EU die Umsatzsteuer dort berechnet werden, wo der Kunde sitzt. Diese Regelung ist im Grunde eine „Lex Amazon“, darüber muss man sich gar keine großen Illusionen machen. Für die in D tätigen Verlage bedeutet dies, dass sie statt bisher 3 % nunmehr 19 % Umsatzsteuer auf ebooks löhnen müssen. Die Anstrengungen der Bundesregierung, zumindest den reduzierten Satz von 7 % für Bücher gelten zu lassen, stecken fest, da dafür noch ein Wettbewerbsverfahren abgewartet wird, das in Brüssel anhängig ist. Das kann dauern.
Was bedeutet das konkret? Erstmal nur, dass der Profit sinken wird. Das trifft jene Verlage besonders, die bisher durch besonders preiswerte ebooks aufgefallen sind, in denen die Luft für einen Profit schon je her dünn gewesen ist. Es betrifft jene Kleinverlage, die ihre ebooks nicht über die Distributoren, sondern auf ihren eigenen Webseiten vertrieben haben, denn eigentlich müssten sie ihre Umsatzsteuer in jedem EU-Land anmelden, in denen ein potentieller bzw. tatsächlicher Kunde ein ebook erworben hat. Das bedeutet, dass die „Lex Amazon“ diejenigen Verlage, die auf Eigenvertrieb gesetzt haben, endgültig in die Arme der großen Distributoren (inkl. Amazon) treiben wird, ein Effekt, der so wahrscheinlich nicht gedacht war. Was wir also haben ist ein erhöhter bürokratischer Aufwand verbunden mit einer Stärkung der Marktmacht der großen Distributoren. Juchhu, das wäre dann ja mal wieder ein richtiger Erfolg!
Meine ebooks bei den Verlagen Atlantis und Wurdack werden dem Vernehmen nach übrigens nicht teurer. Wer darf es also ausbaden? Genau, die Verleger und Autoren, denn die Kunden werden eine 20prozentige Preiserhöhung im Regelfalle nicht mitmachen. An diesem schönen Neujahrstag daher auch von meiner Seite ein herzliches Dankeschön an Politiker, die in ihrem manischen Regelungswahn mal wieder richtig mitgedacht haben.
Deutsche Verlage, die an deutsche Kunden liefern, müssen ohnehin schon 19% „Notabgabe (Helmut) Schmidt“ zahlen. Es trifft vor allem diejenigen, die über Amazon vertreiben lassen.
Sag ich ja. Eine Lex Amazon. Für Kleinverlage immer noch der Hauptvertrieb, jedenfalls für ebooks.
was ist jetzt eigentlich neu? Gilt bei Steuern nicht schon immer das sie da anfallen wo die Leistung erbracht wird? Bei Büchern also da wo sie gekauft werden – ich finde es jedenfalls unfair wenn Bücher wie Lebensmittel besteuert würden, solange sie nicht aus Oblaten bestehen. Und solange „Buch“ Nebenverdienst ist ,sollte es ja so schlimm nicht sein-also für den Autor. Irgendwie scheinen sie was richtig gemacht zu haben, die Politiker.
Nein, vorher wurde am Sitz des Unternehmens besteuert.
bei Büchern am Sitz des Unternehmens?
Wer über Amazon seine ebooks vertrieben hat, musste nur die dreiprozentige luxemburgische Umsatzsteuer zahlen, da Amazon seinen Hauptsitz halt in Luxemburg hat. Das ändert sich jetzt, da nicht mehr der Sitz des Vertriebs entscheidet, sondern der des Kunden.
also war das so bei Büchern – dann finde ich die Änderung eigentlich gerecht, es gilt nun das was für andere Unternehmen auch gilt: Steuer da wo Leistung erbracht wird = Endkunde = Buchkäufer.